Wir über uns

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        • Bewertungsstufen- Mitarbeit und Verhalten

        • Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

          seit dem Schuljahr 2025/2026 erfolgt in Thüringen die Bewertung von Mitarbeit und Verhalten in der Klassenstufe 3/4 auf Grundlage eines Bewertunsgrasters, welches Sie im unteren Teil einsehen können. In der Schuleingangsphase (Klasse 1/2) erfolgt die Bewertung auf dem Zeugnis verbal. Grundlage dafür bildet die Thüringer Schulordnung. 

           

          Thüringer Schulordnung/ § 59 - Leistungsbewertung

          (2a) Mitarbeit und Verhalten des Schülers werden in der Schuleingangsphase, den Klassenstufen 3 bis 8 sowie den gesondert eingerichteten Lerngruppen nach § 45a Abs. 7 vom Klassenlehrer im Einvernehmen mit der Klassenkonferenz unter Beachtung der an einen Schüler zu stellenden Erwartungen auf der Grundlage von Kriterien bewertet. Die Erwartung zur Mitarbeit beinhaltet vor allem die aktive Bereitschaft und das Bemühen des Schülers, selbstständig oder gemeinsam mit anderen Schülern schulische Aufgaben zu lösen, im Unterricht mitzuarbeiten, und den bei der Erfüllung von schulischen Aufgaben in Form von Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und Regelmäßigkeit gezeigten Fleiß. Die Erwartung zum Verhalten berücksichtigt die Rechte und Pflichten des Schülers, wie sie sich aus den geltenden schulrechtlichen Bestimmungen ergeben, wobei auch das Verhalten in der Gruppe einzubeziehen ist, und die in Form von Sorgfalt, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit erkennbare Ordnung. Die Bewertung erfolgt außer in der Schuleingangsphase jeweils mit der Angabe: 

          1.

          „sehr gut“, wenn die Mitarbeit oder das Verhalten des Schülers besondere Anerkennung verdient,

          2.

          „gut“, wenn die Mitarbeit oder das Verhalten des Schülers in vollem Umfang den Erwartungen entspricht,

          3.

          „befriedigend“, wenn die Mitarbeit oder das Verhalten des Schülers den Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkungen entspricht,

          4.

          „nicht befriedigend“, wenn die Mitarbeit oder das Verhalten des Schülers nicht den Erwartungen entspricht.

           

          Bei Fragen stehen Ihnen die Stammgruppenlehrerinnen gerne zur Verfügung. 

           

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